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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 25.11.2008 – C-501/07 P

S.A.BA.R. SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Klagefrist - Beginn.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2008:652

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die S.A.BA.R. SpA trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 25. November 2008 – S.A.BA.R/Kommission / (Rechtssache C-501/07 P)

„Rechtsmittel – Nichtigkeitsklage – Klagefrist – Beginn“

Nichtigkeitsklage – Fristen – Beginn – Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Handlung – Subsidiarität (Art. 230 Abs. 5 EG; Verordnung Nr. 659/1999 des Rates, Art. 26) (vgl. Randnrn. 20-23)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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