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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 25.11.2008 – C-500/07 P

Territorio Energia Ambiente SpA (TEA) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Klagefrist - Beginn - Klage auf Feststellung des persönlichen Anwendungsbereichs einer Entscheidung der Kommission durch das Gericht - Offensichtliche Unzuständigkeit.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2008:651

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Territorio Energia Ambiente SpA (TEA) trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 25. November 2008 – TEA / Kommission / (Rechtssache C-500/07 P)

„Rechtsmittel – Nichtigkeitsklage – Klagefrist – Beginn – Klage auf Feststellung des persönlichen Anwendungsbereichs einer Entscheidung der Kommission durch das Gericht – Offensichtliche Unzuständigkeit“

1. Nichtigkeitsklage – Fristen – Beginn – Veröffentlichung oder Mitteilung (Art. 230 Abs. 5 EG) (vgl. Randnrn. 21-23)

2. Verfahren – Klage einer natürlichen oder juristischen Person auf Feststellung des persönlichen Anwendungsbereichs einer Entscheidung der Kommission – Unzuständigkeit des Gemeinschaftsrichters (Art. 230 ff. EG) (vgl. Randnrn. 32-33)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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