Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 25.11.2008 – C-500/07 P
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2008:651
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Territorio Energia Ambiente SpA (TEA) trägt die Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 25. November 2008 – TEA / Kommission / (Rechtssache C-500/07 P)
„Rechtsmittel – Nichtigkeitsklage – Klagefrist – Beginn – Klage auf Feststellung des persönlichen Anwendungsbereichs einer Entscheidung der Kommission durch das Gericht – Offensichtliche Unzuständigkeit“
1. Nichtigkeitsklage – Fristen – Beginn – Veröffentlichung oder Mitteilung (Art. 230 Abs. 5 EG) (vgl. Randnrn. 21-23)
2. Verfahren – Klage einer natürlichen oder juristischen Person auf Feststellung des persönlichen Anwendungsbereichs einer Entscheidung der Kommission – Unzuständigkeit des Gemeinschaftsrichters (Art. 230 ff. EG) (vgl. Randnrn. 32-33)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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