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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 18.07.2007 – C-50/07

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/24/EG - Arzneispezialitäten - Traditionelle pflanzliche Arzneimittel - Gemeinschaftskodex - Humanarzneimittel - Nicht fristgerechte Umsetzung.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2007:462

Tenor

1. Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich traditioneller pflanzlicher Arzneimittel verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 18. Juli 2007 – Kommission/Spanien / (Rechtssache C-50/07)

„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2004/24/EG –Arzneispezialitäten – Traditionelle pflanzliche Arzneimittel – Gemeinschaftskodex – Humanarzneimittel – Keine fristgerechte Umsetzung“

Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 9)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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