Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 09.07.2009 – C-498/08 P
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2009:447
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Fornaci Laterizi Danesi SpA trägt die Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 9. Juli 2009 – Fornaci Laterizi Danesi/Kommission / (Rechtssache C-498/08 P)
„Rechtsmittel – Nichtigkeitsklage – Klagefrist – Beginn – Unzulässigkeit wegen Verspätung – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel“
Nichtigkeitsklage – Fristen – Beginn – Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Handlung – Hilfscharakter (Art. 230 Abs. 5 EG) (vgl. Randnrn. 21-22, 27)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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