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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 09.07.2009 – C-498/08 P

Fornaci Laterizi Danesi SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Klagefrist - Beginn - Unzulässigkeit wegen Verspätung - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2009:447

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Fornaci Laterizi Danesi SpA trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 9. Juli 2009 – Fornaci Laterizi Danesi/Kommission / (Rechtssache C-498/08 P)

„Rechtsmittel – Nichtigkeitsklage – Klagefrist – Beginn – Unzulässigkeit wegen Verspätung – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel“

Nichtigkeitsklage – Fristen – Beginn – Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Handlung – Hilfscharakter (Art. 230 Abs. 5 EG) (vgl. Randnrn. 21-22, 27)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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