Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 30.04.2009 – C-497/06 P
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2009:273
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die CAS Succhi di Frutta SpA trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 30. April 2009 – CAS Succhi di Frutta/Kommission / (Rechtssache C-497/06 P)
„Rechtsmittel – Außervertragliche Haftung – Vergabeverfahren – Naturalleistung – Bezahlung der Zuschlagsempfänger mit anderen als den in der Ausschreibungsbekanntmachung angegebenen Früchten – Kausalzusammenhang“
1. Verfahren – Rechtskraft – Urteil des Gerichtshofs, mit dem das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers in Bezug auf die Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission bejaht wird – Entscheidung, die vom Gerichtshof als beschwerende Maßnahme eingestuft wird (vgl. Randnrn. 33-35)
2. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Kumulative Voraussetzungen (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 39-40)
3. Außervertragliche Haftung – Rechtswidriges Verhalten der Organe – Entscheidung der Kommission, mit der eine Voraussetzung für die Vergabe eines Auftrags geändert wird (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 60-66)
4. Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften –Ausschreibungsverfahren – Einem Bieter entstandene Kosten – Anspruch auf Entschädigung – Fehlen – Ausnahme – Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht (vgl. Randnrn. 81-82)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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