Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 12.11.2009 – C-495/08
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2009:699
Tenor
1. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in der durch die Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 geänderten Fassung verstoßen, dass es nicht dafür gesorgt hat, dass für die vor dem 15. November 2000 in Wales gestellten Anträge auf Überprüfung der Rohstoffplanung (Review of Mineral Planning) die Anforderungen der Art. 2 Abs. 1 und 4 Abs. 2 dieser Richtlinie gelten.
2. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 12. November 2009 – Kommission / Vereinigtes Königreich / (Rechtssache C-495/08)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 85/337/EWG – Prüfung der Umweltverträglichkeit von Projekten – Pflicht zur Begründung einer Entscheidung, ein Projekt keiner Prüfung zu unterziehen“
Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 8)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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