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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 28.02.2008 – C-479/07 R

Französische Republik gegen Rat der Europäischen Union. Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fischereipolitik - Verordnung (EG) Nr. 809/2007 - Begriff "Treibnetz" - Einbeziehung der "Thonaille" - Dringlichkeit.
ECLI
ECLI:EU:C:2008:137

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Gründe

Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 28. Februar 2008 – Frankreich / Rat / (Rechtssache C-479/07 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Fischereipolitik – Verordnung (EG) Nr. 809/2007 – Begriff „Treibnetz“ – Einbeziehung der „Thonaille“ – Dringlichkeit“

1. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Voraussetzungen – „Fumus boni iuris“ – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden – Kumulativer Charakter – Abwägung sämtlicher betroffener Belange (Art. 242 EG) (vgl. Randnrn. 16-17)

2. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Voraussetzungen – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden – Beweislast (Art. 242 EG) (vgl. Randnrn. 18-19)

3. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Aussetzung des Vollzugs der Verordnung (EG) Nr. 809/2007, die eine Definition des Begriffs „Treibnetz“ enthält, die die endgültige Einstellung der Fischerei mit der „Thonaille“ erzwingen könnte – Voraussetzungen – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden – Finanzieller Schaden (Art. 242 EG; Verordnung Nr. 809/2007 des Rates) (vgl. Randnrn. 24-25, 28-31)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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