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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 24.06.2010 – C-478/09

Europäische Kommission gegen Hellenische Republik. Verschmelzung oder Spaltung von Aktiengesellschaften - Erfordernis der Erstellung eines Berichts durch einen unabhängigen Sachverständigen - Nicht fristgerechte Umsetzung.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2010:373

Tenor

1. Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2007/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 zur Änderung der Richtlinien 78/855/EWG und 82/891/EWG des Rates hinsichtlich des Erfordernisses der Erstellung eines Berichts durch einen unabhängigen Sachverständigen anlässlich der Verschmelzung oder der Spaltung von Aktiengesellschaften verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 24. Juni 2010 – Kommission/Griechenland / (Rechtssache C-478/09)

„Verschmelzung oder Spaltung von Aktiengesellschaften – Erfordernis der Erstellung eines Berichts durch einen unabhängigen Sachverständigen – Nicht fristgerechte Umsetzung“

Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 9)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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