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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 01.03.2012 – C-474/11 P

Smanor SA gegen Europäische Kommission und Europäischer Bürgerbeauftragter. Rechtsmittel – Art. 119 der Verfahrensordnung – Verbot des Inverkehrbringens von tiefgefrorenem Joghurt – Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten – Schadensersatzklage – Offensichtliche Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2012:121

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Smanor SA trägt ihre eigenen Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 1. März 2012 – Smanor/Kommission und Bürgerbeauftragter / (Rechtssache C-474/11 P)

„Rechtsmittel – Art. 119 der Verfahrensordnung – Verbot des Inverkehrbringens von tiefgefrorenem Joghurt – Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten – Schadensersatzklage – Offensichtliche Unzulässigkeit“

Rechtsmittel – Gründe – Keine Angabe des gerügten Rechtsfehlers – Offensichtliche Unzulässigkeit (Art. 256 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 112 § 1 Buchst. c und 119) (vgl. Randnrn. 9-12)

Gegenstand

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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