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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 11.09.2008 – C-468/07 P

Coats Holdings Ltd und J & P Coats Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung - Wettbewerb - Kartelle - Geldbuße - Antrag auf Herabsetzung der vom Gericht festgesetzten Geldbuße.
Spruchkörper
Erste Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2008:503

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Coats Holdings Ltd und die J & P Coats Ltd tragen die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 11. September 2008 – Coats Holdings und Coats/Kommission / (Rechtssache C-468/07 P)

„Rechtsmittel – Art. 119 der Verfahrensordnung – Wettbewerb – Kartelle – Geldbuße – Antrag auf Herabsetzung der vom Gericht festgesetzten Geldbuße“

1. Rechtsmittel – Zuständigkeit des Gerichtshofs – Überprüfung der vom Gericht vorgenommenen Beurteilung der Höhe einer gegen ein Unternehmen verhängten Geldbuße aus Billigkeitsgründen – Ausschluss (Art. 81 EG; Satzung des Gerichtshofes, Art. 56; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23) (vgl. Randnrn. 23-24)

2. Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Rechtlicher Rahmen – Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen wegen Zuwiderhandlungen gegen die Wettbewerbsregeln – Einbeziehung (Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission) (vgl. Randnr. 28)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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