Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 09.06.2011 – C-465/09 P bis C-470/09 P
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2011:372
Tenor
1. Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen.
2. Das Territorio Histórico de Vizcaya – Diputación Foral de Vizcaya, das Territorio Histórico de Álava – Diputación Foral de Álava, das Territorio Histórico de Guipúzcoa – Diputación Foral de Guipúzcoa und die Comunidad Autónoma del País Vasco - Gobierno Vasco tragen zu gleichen Teilen die Kosten der vorliegenden Rechtsmittel.
3. Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 9. Juni 2011 – Territorio Histórico de Vizcaya – Diputación Foral de Vizcaya u. a./Kommission / (Verbundene Rechtssachen C-465/09 P bis C-470/09 P)
„Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Nichtigkeitsklage – Entscheidung über die Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens im Sinne von Art. 88 Abs. 2 EG – Nachfolgende endgültige Entscheidungen, mit denen die Unvereinbarkeit staatlicher Beihilferegelungen, die Spanien 1993 zugunsten bestimmter neu gegründeter Unternehmen in den Provinzen Álava, Vizcaya und Guipúzcoa durchgeführt hat, mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt wird – Befreiung von der Körperschaftsteuer – Rechtshängigkeit – Begriff ‚Genehmigte Beihilfe‘ ‑ Berechtigtes Vertrauen – Wahrung einer angemessenen Frist – Unterbliebene Anmeldung“
1. Rechtsmittel – Gründe – Beanstandung der vom Gericht vorgenommenen Auslegung oder Anwendung des Unionsrechts unter Wiederholung des Vorbringens im Verfahren vor dem diesem – Zulässigkeit (Art. 256 Abs. 1 Abs. 2 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 112 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 78-79, 82)
2. Verfahren – Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens – Voraussetzungen – Neues Vorbringen – Begriff (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 48 Abs. 2) (vgl. Randnr. 84)
3. Staatliche Beihilfen – Bestehende und neue Beihilfen – Qualifizierung als bestehende Beihilfe – Kriterien – Nicht angemeldete Beihilfemaßnahmen – Genehmigungen allein durch Schweigen der Kommission – Ausschluss (Art. 88 Abs. 3 EG; Verordnung Nr. 659/1999 des Rates, Art. 1 Buchst. b Ziff. ii) (vgl. Randnrn. 90-91, 94-97)
4. Rechtsmittel – Gründe – Überprüfung der Weigerung des Gerichts, eine Beweisaufnahme anzuordnen, durch den Gerichtshof – Umfang (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 66 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 108-110)
5. Staatliche Beihilfen – Prüfung durch die Kommission – Vereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt – Beurteilung der Vereinbarkeit nicht angemeldeter Beihilfen anhand nach ihrer Auszahlung erlassener Leitlinien – Kein Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit – Kein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot (Art. 87 EG und 88 EG; Mitteilung 98/C 74/06 der Kommission) (vgl. Randnrn. 120-128)
6. Staatliche Beihilfen – Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe – Unter Verstoß gegen die Verfahrensvorschriften des Artikels 88 EG gewährte Beihilfe – Mögliches berechtigtes Vertrauen der Empfänger – Schutz – Voraussetzungen und Grenzen – Untätigkeit der Kommission während eines verhältnismäßig langen Zeitraums – Nationale Behörden, die ihre Pflicht zur Zusammenarbeit mit der Kommission verletzen – Kein berechtigtes Vertrauen (Art. 87 EG und 88 EG) (vgl. Randnrn. 150-156, 162-163)
7. Rechtsmittel – Gründe – Urteilsgründe, die gegen das Unionsrecht verstoßen – Urteilsformel, die aus anderen Rechtsgründen richtig ist – Zurückweisung (vgl. Randnr. 171)
Gegenstand
Zitierte Vorschriften
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