Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 27.09.2007 – C-465/06
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2007:556
Tenor
1. Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie vollständig nachzukommen, nicht erlassen hat.
2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 27. September 2007 – Kommission/Spanien / (Rechtssache C-465/06)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2003/98/EG – Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors – Keine fristgerechte Umsetzung“
Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 8)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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