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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 13.01.2012 – C-462/10 P

Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE gegen EUA. Rechtsmittel – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibung – Erbringung von IT‑Beratungsdiensten – Ablehnung des Angebots – Entscheidung, den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben – Auswahl- und Zuschlagskriterien – Verwechslung der Kriterien – Gewichtung der Kriterien – Vollständige Kopie des Bewertungsberichts – Unzureichende Begründung.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2012:14

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 13. Januar 2012 – Evropaïki Dynamiki/EUA / (Rechtssache C-462/10 P)

„Rechtsmittel – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibung – Erbringung von IT‑Beratungsdiensten – Ablehnung des Angebots – Entscheidung, den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben – Auswahl- und Zuschlagskriterien – Verwechslung der Kriterien – Gewichtung der Kriterien – Vollständige Kopie des Bewertungsberichts – Unzureichende Begründung“

1. Rechtsmittel – Gründe – Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente – Keine Angabe des gerügten Rechtsfehlers – Unzulässigkeit (Art. 256 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 112 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 19, 30‑31, 47)

2. Rechtsmittel – Gründe – Überprüfung der Weigerung des Gerichts, eine Beweisaufnahme anzuordnen, durch den Gerichtshof – Umfang (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 66 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 21‑23)

3. Rechtsmittel – Gründe – Anfechtung der vor dem Gericht angefochtenen Entscheidung und nicht des von ihm erlassenen Urteils – Unzulässigkeit (Art. 256 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 112 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 36‑37)

4. Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, ein Angebot nicht zu berücksichtigen – Verpflichtung, auf schriftliches Ersuchen hin die Merkmale und Vorteile des angenommenen Angebots sowie den Namen des Auftragnehmers mitzuteilen – Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, eine detaillierte vergleichende Untersuchung des angenommenen Angebots und des Angebots des übergangenen Bieters vorzulegen – Fehlen – Offensichtlich unbegründeter Rechtsmittelgrund (Art. 256 AEUV; Verordnung des Rates Nr. 1605/2002, Art. 100 Abs. 2; Verordnung der Kommission Nr. 2342/2002, Art. 149 Abs. 3) (vgl. Randnrn. 39-40, 44)

5. Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 112 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnr. 47)

6. Rechtsmittel – Gründe – Überprüfung der Tatsachen- und Beweiswürdigung durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung (Art. 256 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Randnr. 57)

Gegenstand

Zitierte Vorschriften

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