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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 09.07.2010 – C-461/09 P

The Wellcome Foundation Ltd gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke FAMOXIN - Nichtigkeitsantrag der Inhaberin der nationalen Wortmarke LANOXIN - Zurückweisung des Nichtigkeitsantrags.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2010:421

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. The Wellcome Foundation Ltd trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 9. Juli 2010 – The Wellcome Foundation/HABM / (Rechtssache C-461/09 P)

„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Wortmarke FAMOXIN – Nichtigkeitsantrag der Inhaberin der nationalen Wortmarke LANOXIN – Zurückweisung des Nichtigkeitsantrags“

Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Tatsachen- und Beweiswürdigung durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung (Art. 225 Abs. 1 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Randnr. 21)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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