Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 10.07.2007 – C-461/06 P
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2007:425
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die AEPI Elliniki Etaireia pros Prostasian tis Pnevmatikis Idioktisias AE trägt die Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 10. Juli 2007 – AEPI/Kommission / (Rechtssache C-461/06 P)
„Rechtsmittel – Nichtigkeitsklage – Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten – Unzulässigkeit“
1. Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten – Ausschluss (Art. 226 EG und 230 EG) (vgl. Randnrn. 23-26)
2. Verfahren – Urteilsbegründung – Umfang (vgl. Randnr. 35)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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