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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 10.07.2007 – C-461/06 P

AEPI Elliniki Etaireia pros Prostasian tis Pnevmatikis Idioktisias AE gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten - Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2007:425

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die AEPI Elliniki Etaireia pros Prostasian tis Pnevmatikis Idioktisias AE trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 10. Juli 2007 – AEPI/Kommission / (Rechtssache C-461/06 P)

„Rechtsmittel – Nichtigkeitsklage – Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten – Unzulässigkeit“

1. Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten – Ausschluss (Art. 226 EG und 230 EG) (vgl. Randnrn. 23-26)

2. Verfahren – Urteilsbegründung – Umfang (vgl. Randnr. 35)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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