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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 14.04.2011 – C-460/10 P

Luigi Marcuccio gegen Gerichtshof der Europäischen Union. Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung - Vertretung des Rechtsmittelführers - Nicht beauftragter Rechtsanwalt - Zustellung einer Rechtsmittelschrift - Schadensersatzantrag - Gerichtshof der Europäischen Union - Ablehnung - Anfechtungsklage - Geltend gemachter Schaden - Schadensersatzklage - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2011:262

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Herr Marcuccio trägt die durch das Rechtsmittel entstandenen Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 14. April 2011 – Marcuccio/Gerichtshof / (Rechtssache C-460/10 P)

„Rechtsmittel – Außervertragliche Haftung – Vertretung des Rechtsmittelführers – Nicht beauftragter Rechtsanwalt – Zustellung einer Rechtsmittelschrift – Schadensersatzantrag – Gerichtshof der Europäischen Union – Ablehnung – Anfechtungsklage – Geltend gemachter Schaden – Schadensersatzklage – Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel“

1. Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachenwürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Tatsachen- und Beweiswürdigung durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung (Art. 256 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 28-29, 45)

2. Rechtsmittel – Gründe – Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente – Keine Angabe des gerügten Rechtsfehlers – Unzulässigkeit (Art. 256 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 32, 36, 38)

3. Verfahren – Beweisaufnahme – Anhörung von Zeugen – Ermessen des Gerichts (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 66 § 1) (vgl. Randnrn. 49-51)

Gegenstand

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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