Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 18.07.2007 – C-460/05
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2007:447
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Republik Polen trägt die Kosten.
3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 18. Juli 2007 – Polen/Parlament und Rat / (Rechtssache C-460/05)
„Richtlinie 2005/36/EG – Anerkennung von Berufsqualifikationen – Krankenschwestern und Krankenpfleger – Hebammen – Besondere Bestimmungen für polnische Ausbildungsnachweise – Gültigkeit – Begründungspflicht – Einführung durch die Beitrittsakte“
Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang (Art. 253 EG; Richtlinie 2005/36 des Europäischen Parlaments und des Rates) (vgl. Randnrn. 18-21)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) EuGH, Urteil vom 18.07.2007 – C-460/05 nach: Wortlaut aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Lade C-460/05 (EuGH) und gib die Leitsätze und die tragenden Randnummern wörtlich wieder.“