Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 20.05.2009 – C-454/08
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2009:331
Tenor
Das vom Court of Appeal in Northern Ireland mit Entscheidung vom 8. September 2008 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 20. Mai 2009 – Seaport Investment/Department of the Environment for Northern Ireland / (Rechtssache C-454/08)
„Vorabentscheidungsersuchen – Unzulässigkeit“
Vorlagefragen – Zulässigkeit – Fragen, die ohne hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Kontext gestellt werden – Fragen, die in einem Kontext gestellt werden, der eine sachdienliche Beantwortung ausschließt – Offenkundige Unzulässigkeit (Art. 234 EG) (vgl. Randnrn. 8-10)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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