Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 16.05.2008 – C-454/07

Hervé Raulin gegen Französische Republik. Klage einer natürlichen Person gegen einen Mitgliedstaat auf Feststellung eines Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht durch diesen Staat - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2008:285

Tenor

1. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ist für die Entscheidung über die vorliegende Klage offensichtlich unzuständig.

2. Herr Raulin trägt seine eigenen Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 16. Mai 2008 – Raulin/Frankreich / (Rechtssache C-454/07)

„Klage einer natürlichen Person gegen einen Mitgliedstaat auf Feststellung eines Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht durch diesen Staat – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs“

Vertragsverletzungsklage – Der Kommission und den Mitgliedstaaten vorbehaltenes Klagerecht – Klage einer natürlichen oder juristischen Person – Unzulässigkeit (Art. 226 EG und 227 EG) (vgl. Randnrn. 6-7)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuGH in C-454/07 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten