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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 14.05.2012 – C-453/11 P

Timehouse GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle). Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Dreidimensionale Marke in Form einer Uhr – Ablehnung der Eintragung – Fehlende Unterscheidungskraft.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2012:291

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Timehouse GmbH trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 14. Mai 2012 – Timehouse/HABM / (Rechtssache C-453/11 P)

„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Dreidimensionale Marke in Form einer Uhr – Ablehnung der Eintragung – Fehlende Unterscheidungskraft“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Fehlende Unterscheidungskraft des Zeichens – Aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzte Marke – Möglichkeit für die zuständige Behörde, jeden einzelnen Bestandteil der Marke zu prüfen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 40)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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