Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 20.06.2008 – C-448/07 P
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2008:358
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Das Ayuntamiento de Madrid und die Madrid Calle 30, S.A., tragen die Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 20. Juni 2008 – Ayuntamiento de Madrid und Madrid Calle 30 / Kommission / (Rechtssache C-448/07 P)
„Rechtsmittel – Bereitstellung von Daten in Bezug auf das Verfahren bei übermäßigem Defizit – Verordnung (EG) Nr. 3605/93 – Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG 1995) – Verordnung (EG) Nr. 2223/96 – Zuordnung der Stelle ‚Madrid Calle 30‘ zum Sektor ‚Staat‘ – Pressemitteilung von Eurostat – Anfechtbare Handlung“
1. Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen – Pressemitteilung der Kommission über die Veröffentlichung von Daten über das öffentliche Defizit und den öffentlichen Schuldenstand – Stillschweigende Entscheidung, mit der die Zuordnung eines Rechtssubjekts zum Sektor Staat im Sinne des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 gebilligt wird – Fehlen (Art. 230 EG; Verordnung Nr. 3605/93 des Rates, Art. 8a Abs. 1, 8c, 8g, 8h und 8i Abs. 1) (vgl. Randnrn. 45-53)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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