Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 07.12.2010 – C-441/10
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2010:748
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 7. Dezember 2010 – Ioan Anghel/Direcţia Generală a Finanţelor Publice Bacău und Administraţia Finanţelor Publice Bacău / (Rechtssache C-441/10)
„Vorabentscheidungsersuchen – Fehlende Sachverhaltsdarstellung – Unzulässigkeit“
Vorabentscheidungsverfahren – Zulässigkeit – Ohne hinreichende Angaben zum tatsächlichen Zusammenhang gestellte Fragen – Offensichtliche Unzulässigkeit (Art. 267 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 23; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 92 § 1 und 103 § 1) (vgl. Randnrn. 9-12 und Tenor)
Gegenstand
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat EuGH in C-441/10 entschieden?“