Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 23.05.2007 – C-438/06
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2007:294
Tenor
Das vom Sozialgericht Würzburg mit Entscheidung vom 28. September 2006 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 23. Mai 2007 – Greser/Bundesagentur für Arbeit / (Rechtssache C-438/06)
„Vorabentscheidungsersuchen – Offensichtliche Unzulässigkeit“
Vorabentscheidungsverfahren – Zulässigkeit – Ohne hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang gestellte Fragen (Art. 234 EG) (vgl. Randnrn. 6-11)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat EuGH in C-438/06 entschieden?“