Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 13.11.2008 – C-436/07 P
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2008:623
Tenor
1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Juli 2007, Kommission/Alexiadou (T-312/05), wird aufgehoben.
2. Die Rechtssache wird an das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften zurückverwiesen.
3. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 13. November 2008 – Kommission/Efrosyni Alexiadou / (Rechtssache C-436/07 P)
„Rechtsmittel – Schiedsklausel – Vertrag über ein Vorhaben zur Entwicklung einer Technologie für die Herstellung wasserundurchlässiger Häute – Rückzahlung von Vorschüssen – Zinsen“
Rechtsmittel – Gründe – Falsche Auslegung und Anwendung der Bestimmungen eines Vertrags, der eine Schiedsklausel enthält (Art. 238 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 56; Entscheidung 1999/169 des Rates) (vgl. Randnrn. 18-26)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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