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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 15.05.2007 – C-420/05 P

Ricosmos BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Rechtsmittel - Zollkodex - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren- Erlass von Einfuhrabgaben - Voraussetzungen - Einhaltung der Fristen - Verteidigungsrechte - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Begriff der offensichtlichen Fahrlässigkeit - Teilweise offensichtlich unzulässiges und teilweise offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2007:284

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Ricosmos BV trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 15. Mai 2007 – Ricosmos/Kommission / (Rechtssache C-420/05 P)

„Rechtsmittel – Zollkodex − Externes gemeinschaftliches Versandverfahren− Erlass von Einfuhrabgaben − Voraussetzungen − Einhaltung der Fristen − Verteidigungsrechte − Grundsatz der Verhältnismäßigkeit − Begriff der offensichtlichen Fahrlässigkeit − Teilweise offensichtlich unzulässiges und teilweise offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel“

1. Rechtsmittel – Gründe – Rechtsmittelgrund, der nicht durch eine juristische Argumentation gestützt wird – Unzulässigkeit (Art. 225 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 112 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 64, 70, 116, 120, 161, 165-166)

2. Rechtsmittel – Gründe – Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente – Unzulässigkeit – Beanstandung der vom Gericht vorgenommenen Auslegung oder Anwendung des Gemeinschaftsrechts – Zulässigkeit (Art. 225 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 112 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 71-72, 80-81, 90, 102, 112, 168)

3. Rechtsmittel – Gründe – Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das erstmals im Rechtsmittelverfahren geltend gemacht wird – Unzulässigkeit (vgl. Randnr. 74)

4. Rechtsmittel – Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens (Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 42 § 2 und Art. 118) (vgl. Randnrn. 76, 137)

5. Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften – Erstattung oder Erlass von Einfuhrabgaben (Verordnung Nr. 2454/93 der Kommission, Art. 905 und 906a) (vgl. Randnrn. 84-86)

6. Rechtsmittel – Gründe – Überprüfung der Tatsachen- und Beweiswürdigung durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung (Art. 225 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 95-96, 105, 115, 119, 131, 142, 148, 158, 171)

7. Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften – Erstattung oder Erlass von Einfuhrabgaben (Verordnung Nr. 2913/92 des Rates, Art. 239 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 113-114, 118, 121-122, 134-136, 138, 143-144)

8. Rechtsmittel – Gründe – Rechtsmittelgrund, der sich gegen die Kostenentscheidung des Gerichts richtet – Unzulässigkeit im Falle der Zurückweisung aller anderen Rechtsmittelgründe (Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 2) (vgl. Randnr. 174)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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