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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 12.02.2010 – C-408/09

Município de Barcelos gegen Estado português. Ersuchen um Vorabentscheidung: Município de Barcelos - Portugal. Begriff ‚einzelstaatliches Gericht‘ - Offensichtliche Unzuständigkeit.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2010:77

Tenor

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Beantwortung der vom Município de Barcelos vorgelegten Frage offensichtlich nicht zuständig.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 12. Februar 2010 – Município de Barcelos/ Portugiesischer Staat / (Rechtssache C-408/09)

„Begriff ‚einzelstaatliches Gericht‘ – Offensichtliche Unzuständigkeit“

Vorabentscheidungsverfahren – Anrufung des Gerichtshofs – Einzelstaatliches Gericht im Sinne von Art. 234 EG – Begriff – Prüfung anhand struktureller und funktioneller Kriterien – Kommunale Körperschaft – Kein Gerichtscharakter (Art. 234 EG) (vgl. Randnrn. 4-11)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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