Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 12.02.2010 – C-408/09
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2010:77
Tenor
Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Beantwortung der vom Município de Barcelos vorgelegten Frage offensichtlich nicht zuständig.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 12. Februar 2010 – Município de Barcelos/ Portugiesischer Staat / (Rechtssache C-408/09)
„Begriff ‚einzelstaatliches Gericht‘ – Offensichtliche Unzuständigkeit“
Vorabentscheidungsverfahren – Anrufung des Gerichtshofs – Einzelstaatliches Gericht im Sinne von Art. 234 EG – Begriff – Prüfung anhand struktureller und funktioneller Kriterien – Kommunale Körperschaft – Kein Gerichtscharakter (Art. 234 EG) (vgl. Randnrn. 4-11)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat EuGH in C-408/09 entschieden?“