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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 24.09.2007 – C-405/06 P

Miguel Torres, SA gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2007:546

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Miguel Torres, S.A., trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 24. September 2007 – Torres/HABM / (Rechtssache C-405/06 P)

„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Bildmarke ‚Torre Muga‘ – Widerspruchsverfahren – Nationale und internationale ältere Wortmarke ‚TORRES‘ – Verwechslungsgefahr – Zurückweisung des Widerspruchs“

1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 32)

2. Rechtsmittel – Gründe – Überprüfung der Tatsachen- und Beweiswürdigung durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung (Art. 225 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Randnr. 34)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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