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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 18.07.2007 – C-399/05

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Hellenische Republik. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -Richtlinie 93/38/EWG - Öffentliche Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor - Errichtung und Inbetriebnahme eines Wärmekraftwerks - Voraussetzungen für die Zulassung zur Teilnahme am Ausschreibungsverfahren.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2007:446

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 18. Juli 2007 – Kommission/Griechenland / (Rechtssache C-399/05)

„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 93/38/EWG – Öffentliche Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor – Errichtung und Inbetriebnahme eines Wärmekraftwerks – Voraussetzungen für die Zulassung zur Teilnahme am Ausschreibungsverfahren“

1. Rechtsangleichung – Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor – Richtlinie 93/38 (Richtlinie 93/38 des Rates) (vgl. Randnr. 22)

2. Rechtsangleichung – Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor – Richtlinie 93/38 (Richtlinie 93/38 des Rates) (vgl. Randnrn. 28, 35, 45)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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