Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 20.01.2010 – C-389/09
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2010:22
Tenor
Das Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de lo Contencioso-Administrativo Nr. 3 de Almería vom 22. September 2009 ist offensichtlich unzulässig.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 20. Januar 2010 – Saenz Morales/Consejería para la Igualdad y Bienestar Social / (Rechtssache C-389/09)
„Vorabentscheidungsersuchen – Unzulässigkeit“
Vorabentscheidungsverfahren – Zulässigkeit – Ohne hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang gestellte Fragen – Unzulässigkeit (Art. 267 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 92 § 1 und Art. 103 § 1) (vgl. Randnrn. 9-20)
Gegenstand
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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