Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 06.12.2010 – C-377/10
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2010:737
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 6. Dezember 2010 – Băilă/Administraţia Finanţelor Publice a Minicipiului Craiova und Administraţia Fondului pentru Mediu / (Rechtssache C-377/10)
„Vorabentscheidungsersuchen – Fehlender Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits – Unzulässigkeit“
Vorabentscheidungsverfahren – Zuständigkeit des Gerichtshofs – Grenzen – Fragen, die in einem Zusammenhang gestellt werden, der eine sachdienliche Beantwortung ausschließt – Offensichtliche Unzulässigkeit (Art. 267 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 92 § 1 und 103 § 1) (vgl. Randnrn. 11-14 und Tenor)
Gegenstand
Zitierte Vorschriften
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