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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 22.01.2007 – C-373/05 P

Bart Nijs gegen Rechnungshof der Europäischen Union.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2007:47

Gründe

22. Januar 2007

Rechtssache C-373/05 P

Bart Nijs

gegen

Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften

Gegenstand: Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 26. Mai 2005, Nijs/Rechnungshof (T-377/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), mit dem das Gericht die Klage des Rechtsmittelführers auf Aufhebung der Entscheidung des Rechnungshofs, ihn im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2003 nicht nach Besoldungsgruppe LA 5 (Übersetzer-Überprüfer) zu befördern, als unzulässig abgewiesen hat

Entscheidung: Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Herr Nijs trägt die Kosten.

Leitsätze

Beamte – Klage – Vorherige Verwaltungsbeschwerde – Fehlen – Unzulässigkeit

(Beamtenstatut, Art. 90 Abs. 2 und 91 Abs. 2)

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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