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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 05.10.2006 – C-365/05 P

Dorte Schmidt-Brown gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Rechtsmittel - Beamte - Beistandspflicht - Ablehnung des Antrags auf finanziellen Beistand im Rahmen einer bei den Gerichten des Vereinigten Königreichs erhobenen Verleumdungsklage.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2006:655

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Frau Schmidt-Brown trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 5. Oktober 2006 – Schmidt-Brown/Kommission / (Rechtssache C-365/05 P)

„Rechtsmittel – Beamte – Beistandspflicht – Ablehnung des Antrags auf finanziellen Beistand im Rahmen einer bei den Gerichten des Vereinigten Königreichs erhobenen Verleumdungsklage“

Rechtsmittel – Gründe – Gründe, die offensichtlich unzulässig sind oder denen offensichtlich jede Grundlage fehlt (Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 119; Beamtenstatut, Artikel 24) (vgl. Randnrn. 61, 68, 78-82)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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