Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 15.12.2010 – C-352/10
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2010:768
Tenor
Das mit Entscheidung vom 22. Juni 2010 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen der Audiencia Provincial de Oviedo ist offensichtlich unzulässig.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 15. Dezember 2010 – González Alonso /Nationale Nederlanden Vida Cia De Seguros y Reaseguros / (Rechtssache C-352/10)
„Vorabentscheidungsersuchen – Unzulässigkeit“
Vorlagefragen – Zulässigkeit – Ohne hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang gestellte Fragen – Offensichtliche Unzulässigkeit (Art. 267 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 23; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 92 § 1 und 103 § 1) (vgl. Randnrn. 9-12, 18 und Tenor)
Gegenstand
Zitierte Vorschriften
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