Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 23.04.2015 – C-35/15 P(R)
Europäische Kommission gegen Vanbreda Risk & Benefits. Rechtsmittel – Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibung über die Erbringung von Dienstleistungen in der Personen- und Sachversicherung – Ablehnung des Angebots eines Bieters und Entscheidung, den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Besonders ernsthafter fumus boni iuris – Dringlichkeit – Schwerer Schaden – Nicht wiedergutzumachender Schaden – Fehlen – Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf – Richtlinie 89/665/EWG – Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Stillhaltefrist vor Vertragsschluss – Zugang zu Informationen zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Vergabeentscheidung.
- ECLI
- ECLI:EU:C:2015:275
Gründe
List of URI's:
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuGH in C-35/15 P(R) entschieden?“