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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 04.10.1999 – C-349/99 P

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen ADT Projekt Gesellschaft der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierzüchter mbH. Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel - Beweisaufnahme - Vorlegung von Urkunden.
ECLI
ECLI:EU:C:1999:475

Orientierungssatz

Ein gegen einen Beschluß des Gerichts, durch den der Kommission aufgegeben wird, Dokumente vorzulegen, um sie zu den Verfahrensakten zu nehmen und der Gegenpartei zur Kenntnis zu bringen, eingelegtes Rechtsmittel ist nach Artikel 119 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes als offensichtlich unzulässig zurückzuweisen. Ein solcher Beschluß gehört nicht zu der Kategorie von Entscheidungen, gegen die nach Artikel 49 der Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel eingelegt werden kann.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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