Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 18.05.2006 – C-343/05
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2006:340
Tenor
Die Republik Finnland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG‑Vertrag und der Richtlinie 2001/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2001 zur Angleichung der Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen verstoßen, dass sie nicht sichergestellt hat, dass die Åland-Inseln den in Artikel 8 der Richtlinie 2001/37 übernommenen Artikel 8a der Richtlinie 89/622/EWG des Rates vom 13. November 1989 zur Angleichung der Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung von Tabakerzeugnissen in der durch die Richtlinie 92/41/EWG des Rates vom 15. Mai 1992 geänderten Fassung umsetzen, und nicht sichergestellt hat, dass auf den dort registrierten Schiffen das in dieser Vorschrift vorgesehene Verbot des Inverkehrbringens von Kautabak beachtet wird.
Die Republik Finnland trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 18. Mai 2006 – Kommission/Finnland / (Rechtssache C-343/05)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2001/37/EG – Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen – Verbot des Inverkehrbringens von Tabak zum oralen Gebrauch – Nicht fristgerechte Umsetzung“
Mitgliedstaaten – Verpflichtungen – Umsetzung der Richtlinien – Nicht bestrittene Vertragsverletzung (Artikel 226 EG) (vgl. Randnrn. 8-9)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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