Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 04.08.2006 – C-339/05
- ECLI
- ECLI:EU:C:2006:499
Tenor
Die Rechtssache C-339/05 wird im Register des Gerichtshofes gestrichen.
Luxemburg, den 4. August 2006.
Gründe
Mit Schreiben vom 27. Juni 2006, das am 5. Juli 2006 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, hat das Landesgericht Innsbruck den Gerichtshof darüber informiert, dass sich die Parteien des Ausgangsverfahrens über das ewige Ruhen des Verfahrens verständigt haben.
Unter diesen Umständen ist die Streichung der vorliegenden Rechtssache anzuordnen.
Für die Parteien des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren ein Zwischenstreit in dem bei dem nationalen Gericht anhängigen Rechtsstreit; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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