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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 29.03.2012 – C-334/11 P

Lancôme parfums et beauté & Cie gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle). Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Wortmarke ACNO FOCUS – Widerspruch der Inhaberin der nationalen Wortmarke FOCUS – Ablehnung der Eintragung – Art. 43 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Ältere Marke, die seit mindestens fünf Jahren eingetragen ist.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2012:198

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Lancôme parfums et beauté & Cie trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 29. März 2012 – Lancôme/HABM / (Rechtssache C-334/11 P)

„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Wortmarke ACNO FOCUS – Widerspruch der Inhaberin der nationalen Wortmarke FOCUS – Ablehnung der Eintragung – Art. 43 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Ältere Marke, die seit mindestens fünf Jahren eingetragen ist“

Gemeinschaftsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Beginn der Fünfjahresfrist – Datum der Eintragung der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 43 Abs. 2 und 3; Richtlinie 89/104 des Rates, Art. 10 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 47-48)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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