Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 29.03.2012 – C-334/11 P
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2012:198
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Lancôme parfums et beauté & Cie trägt die Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 29. März 2012 – Lancôme/HABM / (Rechtssache C-334/11 P)
„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Wortmarke ACNO FOCUS – Widerspruch der Inhaberin der nationalen Wortmarke FOCUS – Ablehnung der Eintragung – Art. 43 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Ältere Marke, die seit mindestens fünf Jahren eingetragen ist“
Gemeinschaftsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Beginn der Fünfjahresfrist – Datum der Eintragung der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 43 Abs. 2 und 3; Richtlinie 89/104 des Rates, Art. 10 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 47-48)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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