Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 27.11.2009 – C-333/09
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2009:738
Tenor
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ist für die Beantwortung der vom Conseil de Prud’hommes de Caen mit Entscheidung vom 11. Juni 2009 vorgelegten Fragen offensichtlich unzuständig.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 27. November 2009 – Noël/SCP Brouard Daude, Liquidator im Liquidationsverfahren der Pronuptia Boutiques Province et Centre de Gestion et d’Étude AGS IDF EST / (Rechtssache C-333/09)
„Vorabentscheidungsersuchen – Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten – Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte – Grundsatz der Gleichbehandlung – Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen – Kein Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsrecht – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs“
Vorlagefragen – Zuständigkeit des Gerichtshofs – Grenzen – Frage, die im Rahmen eines Rechtsstreits über die Anwendung einer nationalen, nicht in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fallenden Regelung gestellt wird – Ausschluss (Art. 234 EG) (vgl. Randnrn. 10-13)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat EuGH in C-333/09 entschieden?“