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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 22.12.2008 – C-328/08

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Finnland. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/35/EG - Umwelthaftung - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2008:775

Tenor

1. Die Republik Finnland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden verstoßen, dass sie nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um der Richtlinie nachzukommen.

2. Die Republik Finnland trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 22. Dezember 2008 – Kommission/Finnland / (Rechtssache C-328/08)

„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2004/35/EG – Umwelthaftung – Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist“

Mitgliedstaaten – Verpflichtungen – Umsetzung der Richtlinien – Nicht bestrittene Vertragsverletzung (Art. 226 EG) (vgl. Randnrn. 9-10)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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