Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 22.12.2008 – C-328/08
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2008:775
Tenor
1. Die Republik Finnland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden verstoßen, dass sie nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um der Richtlinie nachzukommen.
2. Die Republik Finnland trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 22. Dezember 2008 – Kommission/Finnland / (Rechtssache C-328/08)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2004/35/EG – Umwelthaftung – Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist“
Mitgliedstaaten – Verpflichtungen – Umsetzung der Richtlinien – Nicht bestrittene Vertragsverletzung (Art. 226 EG) (vgl. Randnrn. 9-10)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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