Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 05.07.2007 – C-327/05
- Spruchkörper
- Erste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2007:409
Tenor
1. Das Königreich Dänemark hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte verstoßen, dass es unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 dieser Richtlinie Bestimmungen erlassen und beibehalten hat, nach denen die Zwischenhändler in der Vertriebskette in gleicher Weise wie die Hersteller haften.
2. Das Königreich Dänemark trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 5. Juli 2007 – Kommission/Dänemark / (Rechtssache C-327/05)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 85/374/EWG – Haftung für fehlerhafte Produkte – Haftung des Lieferanten eines fehlerhaften Produkts“
Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 14)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuGH in C-327/05 entschieden?“