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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 09.02.2006 – C-322/05 P

Hippocrate Vounakis gegen Europäische Kommission.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2006:99

Gründe

Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 9. Februar 2006, Vounakis / Kommission / (Rechtssache C-322/05 P)

(„Rechtsmittel – Beamte – Beförderung – Artikel 90 Absatz 2 des Statuts – Beschwerde − Fristen – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel“)

Beamte – Klage – Vorherige Verwaltungsbeschwerde (Beamtenstatut, Artikel 25 Absatz 3 und 90 Absatz 2) (vgl. Randnrn. 21, 24)

Gegenstand:

Tenor:

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten des Verfahrens.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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