Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 12.03.2009 – C-320/07 P
- Spruchkörper
- Erste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2009:146
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Antartica Srl trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 12. März 2009 – Antartica/HABM / (Rechtssache C-320/07 P)
„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Art. 8 Abs. 5 – Zurückweisung der Anmeldung – Ältere bekannte Marke NASDAQ – Bildzeichen ‚nasdaq’ – Benutzung der älteren Marke für angeblich unentgeltlich angebotene Waren und Dienstleistungen – Ungerechtfertigte Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke – Maßgebliche Verkehrskreise“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke (Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 40/94 des Rates) (vgl. Randnrn. 48 bis 51)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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