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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 21.12.2011 – C-318/09 P

A2A SpA, vormals ASM Brescia SpA gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung für gemeinwirtschaftliche Unternehmen - Steuerbefreiungen - Entscheidung, mit der die Beihilferegelung für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Klagebefugnis - Rechtsschutzinteresse - Art. 87 EG - Begriff der Beihilfe - Art. 88 EG - Begriff der neuen Beihilfe - Art. 10 EG - Pflicht zu loyaler Zusammenarbeit - Verordnung [EG] Nr. 659/1999 - Art. 1 und 14 - Rechtmäßigkeit einer Rückforderungsanordnung - Grundsatz der Rechtssicherheit - Begründungspflicht.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2011:856

Tenor

1. Das Rechtsmittel und das Anschlussrechtsmittel werden zurückgewiesen.

2. Die A2A SpA trägt die Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsmittel.

3. Die Europäische Kommission trägt die Kosten im Zusammenhang mit dem Anschlussrechtsmittel.

Gründe

Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 21. Dezember 2011 – A2A, vormals ASM Brescia/Kommission / (Rechtssache C-318/09 P)

„Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Beihilferegelung für gemeinwirtschaftliche Unternehmen – Steuerbefreiungen – Entscheidung, mit der die Beihilferegelung für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird – Nichtigkeitsklage – Zulässigkeit – Klagebefugnis – Rechtsschutzinteresse – Art. 87 EG – Begriff der Beihilfe – Art. 88 EG – Begriff der neuen Beihilfe – Art. 10 EG – Pflicht zu loyaler Zusammenarbeit – Verordnung (EG) Nr. 659/1999 – Art. 1 und 14 – Rechtmäßigkeit einer Rückforderungsanordnung – Grundsatz der Rechtssicherheit – Begründungspflicht“

1. Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen – Entscheidung der Kommission, mit der eine sektorielle Beihilferegelung verboten wird – Klage eines Unternehmens, dem nach dieser Regelung eine individuelle Beihilfe gewährt wurde, die zurückzufordern ist – Zulässigkeit (Art. 230 Abs. 4 EG) (vgl. Randnrn. 55-60)

2. Nichtigkeitsklage – Rechtsschutzinteresse – Voraussetzung – Klage, die der Partei, die sie anstrengt, einen Vorteil verschaffen kann – Entscheidung der Kommission über die Rückforderung der staatlichen Beihilfen (vgl. Randnrn. 68-70)

3. Rechtsmittel – Gründe – Unzureichende Begründung – Rückgriff des Gerichts auf eine implizite Begründung – Zulässigkeit – Voraussetzungen (Art. 225 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 36 und 53 Abs. 1) (vgl. Randnr. 97)

4. Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachenwürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Tatsachen- und Beweiswürdigung durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung (Art. 225 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 103-105)

5. Rechtsmittel – Gründe – Vorbringen gegen eine Erwägung im Urteil, die kein tragender Bestandteil der Entscheidung ist – Ins Leere gehender Rechtsmittelgrund (vgl. Randnr. 109)

6. Rechtsmittel – Gründe – Verfälschung des als Beweismittel angesehenen nationalen Rechts – Zulässigkeit (Art. 225 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 51 Abs. 1) (vgl. Randnr. 125)

7. Rechtsmittel – Gründe – Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das erstmals im Rechtsmittelverfahren geltend gemacht wird – Unzulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 42 § 2 und 118) (vgl. Randnr. 131)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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