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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 18.11.2010 – C-317/09 P

Architecture, microclimat, énergies douces - Europe et Sud SARL (ArchiMEDES) gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel - Aufrechnung von Forderungen, die verschiedenen Rechtsordnungen unterliegen - Aufforderung zur Rückzahlung der gezahlten Vorschüsse - Grundsatz der Streitverkündung - Verteidigungsrechte und Recht auf ein faires Verfahren.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2010:700

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Architecture, microclimat, énergies douces – Europe et Sud SARL (ArchiMEDES) trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 18. November 2010 – ArchiMEDES/Kommission / (Rechtssache C-317/09 P)

„Rechtsmittel – Aufrechnung von Forderungen, die verschiedenen Rechtsordnungen unterliegen – Aufforderung zur Rückzahlung der gezahlten Vorschüsse – Grundsatz der Streitverkündung – Verteidigungsrechte und Recht auf ein faires Verfahren“

1. Verfahren – Urteilsbegründung – Reichweite (Satzung des Gerichtshofs, Art. 36) (vgl. Randnrn. 76-78)

2. Rechtsmittel – Gründe – Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das erstmals im Rechtsmittelverfahren geltend gemacht wird – Unzulässigkeit (vgl. Randnrn. 88-91)

3. Rechtsmittel – Gründe – Urteilsgründe, die gegen Unionsrecht verstoßen (vgl. Randnr. 105)

4. Rechtsmittel – Gründe – Rechtsmittelgrund, der auf das Fehlen eines Beiladungsmechanismus gestützt ist (vgl. Randnrn. 121-125)

5. Rechtsmittel – Gründe – Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente – Unzulässigkeit (vgl. Randnrn. 130-134)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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