Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 18.11.2010 – C-317/09 P
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2010:700
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Architecture, microclimat, énergies douces – Europe et Sud SARL (ArchiMEDES) trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 18. November 2010 – ArchiMEDES/Kommission / (Rechtssache C-317/09 P)
„Rechtsmittel – Aufrechnung von Forderungen, die verschiedenen Rechtsordnungen unterliegen – Aufforderung zur Rückzahlung der gezahlten Vorschüsse – Grundsatz der Streitverkündung – Verteidigungsrechte und Recht auf ein faires Verfahren“
1. Verfahren – Urteilsbegründung – Reichweite (Satzung des Gerichtshofs, Art. 36) (vgl. Randnrn. 76-78)
2. Rechtsmittel – Gründe – Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das erstmals im Rechtsmittelverfahren geltend gemacht wird – Unzulässigkeit (vgl. Randnrn. 88-91)
3. Rechtsmittel – Gründe – Urteilsgründe, die gegen Unionsrecht verstoßen (vgl. Randnr. 105)
4. Rechtsmittel – Gründe – Rechtsmittelgrund, der auf das Fehlen eines Beiladungsmechanismus gestützt ist (vgl. Randnrn. 121-125)
5. Rechtsmittel – Gründe – Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente – Unzulässigkeit (vgl. Randnrn. 130-134)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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