Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 27.03.2007 – C-312/05 P
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2007:189
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die TeleTech Holdings, Inc. trägt die Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 27. März 2007 – TeleTech Holdings/HABM / (Rechtssache C-312/05 P)
„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Gemeinschaftswortmarke – Antrag auf Nichtigerklärung – Ältere nationale Wortmarke“
Gemeinschaftsmarke – Verfahrensvorschriften (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 52 und 74 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 40-42)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuGH in C-312/05 P entschieden?“