Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 04.10.2007 – C-311/05 P
- Spruchkörper
- Zweite Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2007:572
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Naipes Heraclio Fournier SA trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 4. Oktober 2007 – Naipes Heraclio Fournier/HABM / (Rechtssache C-311/05 P)
„Rechtsmittel – Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Gemeinschaftsmarke – Bildmarken mit der Darstellung eines ‚Schwertes‘, eines ‚Stab-Reiters‘ und eines ‚Schwert-Königs‘ eines Kartenspiels – Nichtigerklärung der Marke“
Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage vor dem Gemeinschaftsrichter – Zuständigkeit des Gerichts (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 63) (vgl. Randnrn. 39, 42-43)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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