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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 23.05.1990 – C-31/89

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien. Richtlinie 83/183/EWG des Rates - Nationale Rechtsvorschriften, die den gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen zuwiderlaufen.
ECLI
ECLI:EU:C:1990:226

Orientierungssatz

Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Mitgliedstaat sich nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichtbeachtung der Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen, die sich aus den Gemeinschaftsrichtlinien ergeben .

Tenor

1 ) Das Königreich Spanien hat gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen, indem es entgegen der Richtlinie 83/183/EWG des Rates vom 28 . März 1983 über Steuerbefreiungen bei der endgültigen Einfuhr persönlicher Gegenstände durch Privatpersonen aus einem Mitgliedstaat die endgültige Einfuhr von Kraftfahrzeugen zum privaten Gebrauch, Anhängern, Motorrädern, Wassersportfahrzeugen und Sportflugzeugen durch Privatpersonen aus einem anderen Mitgliedstaat nicht von der Mehrwertsteuer befreit hat .

2 ) Das Königreich Spanien trägt die Kosten des Verfahrens .

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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