Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 25.01.2007 – C-302/06
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2007:64
Tenor
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ist für die Beantwortung der ihm vom Krajský súd v Prešove mit Entscheidungen vom 2. Mai und 21. Juli 2006 vorgelegten Fragen offensichtlich unzuständig.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 25. Januar 2007 – Koval’ský/Mesto Prešov und Dopravný podnik Mesta Prešov / (Rechtssache C-302/06)
„Vorabentscheidungsersuchen – Zusatzprotokoll zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten – Eigentumsrecht – Aufstellung elektrischer Anlagen auf Privatgrundstücken ohne Entschädigung der Eigentümer – Unzuständigkeit des Gerichtshofs“
Vorabentscheidungsersuchen – Zuständigkeit des Gerichtshofs (Art. 234 EG) (vgl. Randnrn. 15-22)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat EuGH in C-302/06 entschieden?“