Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 11.10.2007 – C-301/05 P
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2007:593
Tenor
1. Das von Herrn Wilfer eingelegte Rechtsmittel ist in der Hauptsache erledigt.
2. Herr Wilfer trägt die Kosten der vorliegenden Instanz.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 11. Oktober 2007 – Wilfer/HABM / (Rechtssache C-301/05 P)
„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Wortzeichen ‚ROCKBASS‘ –Zurückweisung der Anmeldung – Erledigung der Hauptsache“
Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Erledigung der Hauptsache (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 63) (vgl. Randnr. 20 und Tenor)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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